Unsere Mietbedingungen

Mietbedingungen (AGB)                                    Stand August 2020

Auf Achse – Die Fahrradvermietung in Dangast (im Folgenden: AUF ACHSE) hat neuwertige Fahrräder|Fahrzeuge und neuwertiges Zubehör im Bestand. Das Material wird regelmäßig inspiziert und gewartet.

Wir bitten den/ die Mieter*in und den eventuell personenverschiedenen Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in um einen sorgsamen und angemessenen Umgang mit dem gemieteten Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör. Nur so können wir unseren günstigen Mietzins auch in Zukunft beibehalten.

1. Vor Mietbeginn ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.                                                                                                                                                                  

2. Minderjährigen vermietet AUF ACHSE ein Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör nur im Beisein des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreter*in oder der bestellten Aufsichtsperson und dem gültigen Personalausweis.

3. Die Öffnungszeit von AUF ACHSE ist von 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Das vermietete Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör kann ab 10.00 Uhr in Empfang genommen werden und muss bis spätestens  18.00 Uhr des letzten Tages der Vermietung zurückgebracht sein.

4. Bei Überschreitung der Mietzeit und Rückgabe des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs nach 18.00 Uhr –  9.00 Uhr des folgenden Tages stellt AUF ACHSE dem Mieter / der Mieter* in den vollen Mietzins für einen Tag des betreffenden Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs in Rechnung.
Bei verspäteter Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs am nächsten Tag von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr werden dem Mieter / der Mieter*in der volle Mietzins für einen Tag des betreffenden Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör in Rechnung gestellt.
Bei jedem weiteren Tag der verspäteten Abgabe werden dem Mieter / der Mieter*in der volle Mietzins für einen Tag des betreffenden Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro pro Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör in Rechnung gestellt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ab 2 Tagen überschrittener Mietzeit wird das betreffende Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör der Polizei als gestohlen gemeldet.

5. Der Mietzins ist vor der Abfahrt zu entrichten.

6. Bei vorzeitiger Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs wird der Mietzins nicht erstattet.

7. Die Kaution (50 Euro pro Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör und 100 Euro für Elektro-Fahrräder, Therapie-Fahrräder und Tandems) wird nach Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges erstattet.
Voraussetzung für die Erstattung ist die Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges/Zubehörs in vertragsgemäßem Zustand, in dem
AUF ACHSE dem Mieter / der Mieter*in das Fahrrad|Fahrzeug bei Mietbeginn übergab.

8. Die Fahrräder|Fahrzeuge von AUF ACHSE entsprechen der StVZO.
Ausnahme: Dreiräder, Laufräder, Lernfahrräder bis 18“, Nachläufer für Kinder, Roller, Stepper und Pedal-Gokarts.

9. Die Personenbeförderung in Bollerwagen ist nicht zulässig.

10. Die Fahrräder|Fahrzeuge sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter / die Mieter*in und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in überzeugen sich hiervon auf einer Probefahrt.

11. Der Mieter / die Mieter*in und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in werden durch das Team von AUF ACHSE in die Bedienung des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs eingewiesen. Sie als Mieter / Mieterin oder der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in sind mit dem Fahrrad|Fahrzeug|Zubehörs nicht vertraut, bitte fahren Sie dementsprechend umsichtig!

12. Schäden am Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör sind AUF ACHSE unverzüglich zu melden.

13. Für Unfälle mit Sach- und Personenschäden, auch gegenüber Dritten, die der Mieter / die Mieter*in bzw. der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in während der Nutzung des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs verursacht, haften die im Mietvertrag angegebene Person sowie der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs gesamtschuldnerisch. AUF ACHSE übernimmt hierfür keine Verantwortung und keine Haftung.

14. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör sowie für den Verlust|Diebstahl des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs haftet der Mieter / die Mieter*in. Sollten Mieter / Mieterin und Fahrer / Fahrerin personenverschieden sein, haften beide gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Im Fall einer Beschädigung werden dem Mieter / der Mieterin bzw. dem Fahrer / der Fahrer*in die Reparaturkosten, im Falle des Verlustes|Diebstahls der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Je nach Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 Euro und 100 Euro erhoben.

15. Die Fahrräder|Fahrzeuge von AUF ACHSE dürfen keinesfalls und zu keiner Zeit am Strand oder im Wasser betrieben werden. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug durch Sand, Salz und Wasser haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in gesamtschuldnerisch.

16. Die Fahrräder|Fahrzeuge dürfen nicht abseits von empfohlenen Wegen zum “Querfeldein-“ oder “Downhillfahren“ etc. betrieben werden. Auch sind die Fahrräder|Fahrzeuge nicht für das “Kunstradfahren“ oder “Rennenfahren“ geeignet. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug sowie für übermäßige Verschmutzung, insbesondere durch Klei und Schafsdreck, haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in gesamtschuldnerisch.

17. Die Gepäckträger der Fahrräder von AUF ACHSE dürfen nicht zum Transport von Personen missbraucht werden. Für Personen- und Sachschäden haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin gesamtschuldnerisch.

18. Die Fahrräder|Fahrzeuge dürfen nicht in, an bzw. auf einem Auto oder auf einem Anhänger transportiert werden.

19. An den Fahrrädern|Fahrzeugen darf nichts montiert oder demontiert werden.

20. An den Fahrrädern|Fahrzeugen darf nichts verstellt werden, dies gilt insbesondere für Lenkerbügel, Vorbau, Bremsen.

21. Das Fahrrad|Fahrzeug ist bei Nichtgebrauch immer abzuschließen und zur Vermeidung des Verlustes|Diebstahls nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

22. Sind Fahrräder|Fahrzeuge über Nacht vermietet, verpflichten sich die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrer*in, die Fahrräder|Fahrzeuge Diebstahl- und witterungsgeschützt ein- bzw. unterzustellen.

23. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrräder (= Fahrrad + Fahrer + Gepäck) von 120 kg darf nicht überschritten werden.