Auf Achse – Das Räderwerk in Dangast (im Folgenden: AUF ACHSE) hat neuwertige Fahrräder|Fahrzeuge und neuwertiges Zubehör im Bestand. Das Material wird regelmäßig inspiziert und gewartet.
Wir bitten den Mieter / die Mieterin (Im Folgenden: die Mietenden) und den eventuell personenverschiedenen Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin um einen sorgsamen und angemessenen Umgang mit dem gemieteten Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör. Nur so können wir unseren günstigen Mietzins auch in Zukunft beibehalten.
1. Vor Mietbeginn ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
2. Minderjährigen vermietet AUF ACHSE ein Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör nur im Beisein des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin oder der bestellten Aufsichtsperson und dem gültigen Personalausweis.
3. Das vermietete Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör kann nach Vereinbarung in Empfang genommen werden und muss zur vereinbarten Zeit des letzten Tages der Vermietung zurückgebracht sein.
4. Bei Überschreitung der Mietzeit stellt AUF ACHSE dem Mietenden den vollen Mietzins für einen Tag des betreffenden Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs in Rechnung.
5. Ab 2 Tagen überschrittener Mietzeit wird das betreffende Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör der Polizei als gestohlen gemeldet.
6. Der Mietzins ist vor der Abfahrt zu entrichten.
7. Bei vorzeitiger Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs wird der Mietzins nicht erstattet.
8. Die Kaution (50 Euro pro Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör und 100 Euro für Elektro-Fahrräder, Dreiräder, Tandems und Anhänger) wird nach Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges erstattet.
Voraussetzung für die Erstattung ist die Abgabe des Fahrrades|Fahrzeuges/Zubehörs in vertragsgemäßem Zustand, in dem AUF ACHSE dem Mietenden das Fahrrad|Fahrzeug bei Mietbeginn übergab.
9. Die Fahrräder|Fahrzeuge von AUF ACHSE entsprechen der StVZO.
Ausnahme: Dreiräder für Kinder, Laufräder, Fahrräder bis 18“, Nachläufer für Kinder, Roller, Stepper und Pedal-Gokarts.
10. Die Personenbeförderung in Bollerwagen ist nicht zulässig.
11. In Fahrradanhängern für Kinder dürfen bis zu zwei Kinder im Alter bis zum vollendeten siebten Lebensjahr befördert werden.
12. Die Höchstgeschwindigkeit eines Gespanns (Zweirad + Kinder,- Hunde, Lasten – Anhänger) beträgt 20 km/h.
13. Die Fahrräder|Fahrzeuge sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Der Mietende und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin überzeugen sich hiervon auf einer Probefahrt.
14. Der Mietende und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin werden durch das Team von AUF ACHSE in die Bedienung des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs eingewiesen.
15. Schäden am Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör sind AUF ACHSE unverzüglich zu melden.
16. Für Unfälle mit Sach- und Personenschäden, auch gegenüber Dritten, die der Mietende bzw. der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin während der Nutzung des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs verursacht, haften die im Mietvertrag angegebene Person sowie der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs gesamtschuldnerisch. AUF ACHSE übernimmt hierfür keine Verantwortung und keine Haftung.
17. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug|Zubehör sowie für den Verlust|Diebstahl des Fahrrades|Fahrzeuges|Zubehörs haftet der Mietende. Sollten der Mietende und Fahrer / Fahrerin personenverschieden sein, haften beide gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Im Fall einer Beschädigung werden dem Mietenden bzw. dem Fahrer / der Fahrerin die Reparaturkosten, im Falle des Verlustes|Diebstahls der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Je nach Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 Euro und 100 Euro erhoben.
18. Die Fahrräder|Fahrzeuge von AUF ACHSE dürfen keinesfalls und zu keiner Zeit am Strand oder im Wasser betrieben werden. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug durch Sand, Salz und Wasser haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin gesamtschuldnerisch.
19. Die Fahrräder|Fahrzeuge dürfen nicht abseits von empfohlenen Wegen zum “Querfeldein-“ oder “Downhillfahren“ etc. betrieben werden. Auch sind die Fahrräder|Fahrzeuge nicht für das “Kunstradfahren“ oder “Rennenfahren“ geeignet. Für Schäden am Fahrrad|Fahrzeug sowie für übermäßige Verschmutzung, insbesondere durch Klei und Schafsdreck, haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die personenverschiedene Fahrerin gesamtschuldnerisch.
20. Die Gepäckträger der Fahrräder von AUF ACHSE dürfen nicht zum Transport von Personen missbraucht werden. Für Personen- und Sachschäden haften die im Mietvertrag angegebene Person und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die Fahrerin gesamtschuldnerisch.
21. Die Fahrräder|Fahrzeuge dürfen nicht in, an bzw. auf einem Auto oder auf einem Anhänger transportiert werden.
22. An den Fahrrädern|Fahrzeugen darf nichts montiert oder demontiert werden.
23. An den Fahrrädern|Fahrzeugen darf nichts verstellt werden, dies gilt insbesondere für Lenkerbügel, Vorbau, Bremsen.
24. Das Fahrrad|Fahrzeug ist bei Nichtgebrauch immer abzuschließen und zur Vermeidung des Verlustes|Diebstahls nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
25. Sind Fahrräder|Fahrzeuge über Nacht vermietet, verpflichten sich der Mietende und der eventuell personenverschiedene Fahrer / die Fahrerin, die Fahrräder|Fahrzeuge diebstahl- und witterungsgeschützt ein- bzw. unterzustellen.
26. Das zulässige Systemgewicht der Fahrräder (= Fahrrad + Fahrer + Gepäck) von 120 kg darf nicht überschritten werden.